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daher nicht sinnvoll, wenn er zum Anhörungstermin komme.


Ich mißbillige ausdrücklich - dies möchte ich hier sagen -, daß Herr Botschafter Holzheimer, den ich schriftlich gebeten habe, uns zur Verfügung zu stehen, dem Vorsitzenden des Unterausschusses darauf nicht geantwortet hat. Es steht ihn natürlich völlig frei, ob er hier anwesend ist oder nicht. Ich will das, was er als Begründung für sein Fernbleiben gibt, auch gar nicht werten; aber ich halte es für ein Gebot zumindest der Höflichkeit, daß man, wenn man einen Brief mit einer Einladung bekommt, darauf antwortet.

Herr Botschafter a. D. Strätling hat mir folgenden Brief geschrieben und mich gebeten, diesen Brief hier vorzulesen. Der Brief datiert vom 18. Februar 1988.

Sehr geehrter Herr Vorsitzender, ich bestätige den Eingang Ihrer Einladung
vom 25. Januar 1988, vor dem Unterausschuß für Menschenrechte und Humanitäre
Hilfe des Auswärtigen Ausschusses des Deutschen Bundestages. am 22. Februar 1988
bei einer Anhörung gem. § 70 GO des Bundestages als Auskunftsperson zur
Verfügung zu stehen. Nach eingehender Erörterung der mit dieser Einladung
verbundenen tatsächlichen und rechtlichen Problematik mit meinen Anwälten
bedauere ich sehr, Herr Vorsitzender, Ihrer Einladung aus den nachfolgenden
Gründen nicht Folge leisten zu können:

Erstens. Das Mitglied Ihres Unterausschusses, Herr Abgeordneter
Freimut Duve (SPD), hat mich in einem Schreiben an den Präsidenten der Deutschen
Gesellschaft für Auswärtige Politik der Komplizenschaft mit von ihm der
Menschenrechtsverletzungen verdächtigten Personen der Colonia Dignidad
beschuldigt und meine Abberufung als Geschäftsführender stellvertretender
Präsident der Deutschen