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Der Prozeß wegen des Pferdediebstahls ist - so will ich einmal sagen - wegen Nichtigkeit niedergeschlagen worden. In den beiden anderen Fällen bin ich in Abwesenheit verurteilt worden. Ich muß immer davon ausgehen, daß ich ja im Grunde genommen nur die Wahrheit gesagt habe, das, was ich drüben erlebt habe. Das, was ich damals vor ungefähr 20 Jahren vor der Presse ausgesagt habe, hat mir in Chile in zwei Fällen ein Urteil über jeweils fünf Jahre und einen Tag und eine Geldstrafe von 50 000 Escudos eingebracht. Es ist die gleiche Aussage, die ich vor 20 Jahren gemacht habe; ich mache sie heute schon wieder.

Ich will dann sagen, daß ich mich der Verurteilung entzogen habe, weil ich gemerkt habe, daß diese Dinge allmählich nicht mehr mit rechten Dingen zugingen, und bin auch auf Anraten der deutschen Botschaft ermutigt worden, das Land auf illegale Art und Weise zu verlassen. Ich habe dann meinen Rückflug von Buenos Aires in Argentinien nach Deutschland fortgesetzt. Ich weiß es nicht mehr ganz genau, aber ich glaube, daß mein Abflug von Buenos Aires nach Frankfurt am 5. April 1966 erfolgt ist.

Das ist also in ganz kurzen Zügen und unter dem Druck der Zeit und unter der Maßgabe, daß auch die anderen noch etwas sagen können, eine ganz kleine Auswahl von den Dingen, die ich Ihnen aus meiner eigenen Erfahrung schildern kann. Ich kann Ihnen nach wie vor sagen: In den Jahren nach meiner Flucht sind auch andere Leute geflohen, z. B. Studienkollegen von Dr. Hartmut Hopp, die mit ihm in Amerika gewesen sind,um zu studieren. Da ist ein Hussein Siam geflohen; da ist ein Herr Günther Reiß geflohen, der sich heute in Kalifornien aufhält; es sind mehrere Leute geflohen:

die Familie Packmor, die Familie Baar und andere. Ich bin heute nach wie vor davon überzeugt, daß die Menschenrechte in der Colonia Dignidad mit Füßen getreten werden. Die Tatsache, daß ich diese Dinge am eigenen Leib erlebt habe, hat mich dazu geführt, den Menschen, die seit 20 Jahren dem