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ich mit diesen Medikamenten malträtiert worden bin, an den Hals bekommen; das sage ich einmal so salopp.

Ich darf bei dieser ganzen Geschichte natürlich auch nicht den Fall meiner Mutter vergessen, die heute leider nicht anwesend ist und, wenn sie geladen worden wäre, dieser Strapaze einer solchen Anhörung auch überhaupt nicht standhalten könnte. Meine Mutter ist in der Zeit vom August 1963 bis zum 5. April 1966 von dieser ach so sozialen und für das Recht des Kindes, des streunenden Kindes und was weiß ich noch alles eintretenden Gesellschaft, in einem Raum eingesperrt gewesen, in dem sie sich mehrerer Elektroschockbehandlungen unterziehen mußte - ebenfalls gegen ihren Willen. Selbst wenn man dieser Frau nicht ganz glauben will, daß das passiert ist, kann sie nachweislich heute noch die verbrannten Schläfen vorweisen, die auf eine unsachgemäße Behandlung mit Elektroschocks zurückzuführen sind.

Ich möchte dann zu den Prozessen noch etwas sagen. Die Urteile gegen mich sind in meiner Abwesenheit verkündet worden. Ich konnte die Prozesse nicht gewinnen. Ich konnte die Prozesse deshalb nicht gewinnen, weil ein Herr Heinz Kuhn, der sich ein paar Jahre nach meiner Flucht ebenfalls von der Sekte getrennt hat, seinerzeit von Schäfer beauftragt gewesen ist - so hat er hier in Deutschland dem WDR in die Kamera berichtet -, meine Prozesse zu manipulieren. "Manipulieren“ heißt in diesem Zusammenhang: Die Dolmetscherin, die meine Aussagen aus der deutschen Sprache ins Spanische übersetzen sollte, sollte diese zu meinem Nachteil verbiegen, so daß ich auf Grund einer falschen Berichterstattung und einer falschen Übersetzung nie in die Lage versetzt worden wäre, selbst wenn ich hundertmal die Wahrheit gesagt hätte, irgendeinen Prozeß zu gewinnen. Außerdem hat dieser Mann ausgesagt, daß er von Schäfer beauftragt worden sei, rechtzeitig an Unterlagen und Gerichtsakten heranzukommen, damit die Gegenseite vor den anderen Akteneinsicht nehmen konnte, um sich rechtzeitig mit ihren sehr guten Anwälten - so muß ich sagen; ich hatte ja nur einen Pflichtverteidiger auf den Prozeß vorzubereiten.