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Die chilenische Polizei hat mir geholfen, und zwar auf Antrag der deutschen Botschaft.

Ich habe dann der Presse alle meine ganz ehrlichen Berichte und meine ganz ehrlichen Erlebnisse in der Kolonie mitgeteilt. Auf diesem Umweg ist auch die Botschaft zusätzlich noch detaillierter informiert worden.

Diese Information bei der deutschen Botschaft hat dazu geführt, daß in einem Vormundschaftsstreit zwischen der deutschen Botschaft bzw. mir und dem Amtsgericht Altona - -Zu der damaligen Zeit war Hugo Baar mein Vormund, und Herr Hermann Schmidt war zu der damaligen Zeit auch ein Vormund von mir. Nur konnte er dieses Amt eigentlich gar nicht ausüben, wie ich später erfuhr, weil es vom obersten Gericht gar nicht anerkannt wurde. Aber er hat diese Amtsanmaßung bei meinen ersten beiden Fluchtversuchen - - Er hat das mißbraucht und mich auf Grund einer falschen - -

Stellv. Vors. Dr. Schmude: Entschuldigung! Herr Kneese, wir möchten gern noch viele Antworten hören. Sie haben uns die Flucht berichtet und die Reaktion der Botschaft.

Kneese: Ich will noch einen Satz zu der Botschaft sagen. Ich halte es für sehr wichtig. Die Botschaft hat in einem Schreiben an das Amtsgericht in Altona 1966 geschrieben, weil Herr Baar versucht hat, die Botschaft davon zu überzeugen, daß der einzig richtige Weg sei, mich wieder in die Kolonie zurückzuschicken. Darauf erwiderte die Botschaft 1966, daß ein Zurückschaffen des Mündels - wie man das so schön nennt - von Wolfgang Müller in die Colonia Dignidad den Tatbestand der Freiheitsberaubung erfüllen würde. Selbst 1966 ist die Botschaft schon zu dieser Erkenntnis gelangt. Insofern gehe ich davon aus, daß der Kenntnisstand der Botschaft sehr umfangreich gewesen ist.

Stellv. Vors. Dr. Schmude: Herr Baar, Sie wurden gefragt nach dem Waffenbestand und nach der Funktion der Herrenabende.